Leitsatz
1. Ein Zustimmungsantrag, der nach dem Ende der üblichen Dienstzeit im E-Mail-Postfach des Personalrats eingeht, gilt erst am nächsten Tag als zugegangen.
2. Die "übliche Dienstzeit" ist möglichst anhand einer konkreten Arbeitszeitregelung (hier: Rahmenarbeitszeit) und unabhängig von der individuellen Arbeitszeitgestaltung der oder des Personalratsvorsitzenden zu bestimmen.
3. Die Versendung eines nicht handschriftlich unterschriebenen Schreibens des Personalratsvorsitzenden mit der Zustimmungsverweigerung und den Gründen als E-Mail-Anhang durch den stellvertretenden Personalratsvorsitzenden ist formgerecht.
4. Zu denen Gründen, aus denen der Personalrat seine Zustimmung zur Entziehung einer Funktionsstufe verweigern darf.